Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Tänzerinnen und Tänzern für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art sowie weiteren Unterhaltungsangeboten wie Limousinenfahrten oder Partybustouren.
Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.
§ 3.1 Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3.2 Der Kunde bestätigt das von der Agentur per Email zugesendete Angebot per Klick auf einen Button in dieser Email. Mit diesem Klick bestätigt der Kunde die AGBs der Agentur insbesondere die Stornierungsgebühren.
§ 3.3 Dem Kunden wird ein 24-stündiges Rücktrittsrecht nach Bestätigung eingeräumt.
§ 3.2. Die Dienstleistung der Agentur beschränkt sich auf die Vermittlung der Dienstleistung eines Künstlers. Die Verantwortung und Haftung über die künstlerische Darstellung des Künstlers selbst ist durch ein separates Vertragsverhältnis zwischen dem vermittelten Künstler und dem Kunden festzulegen.
§ 3.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für durch den Künstlern verursachte Schäden jeglicher Art. Die Haftung über solche etwaige Schäden ist zwischen Künstler und Kunden direkt zu fest zu legen.
§ 3.4 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.
§ 3.5 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Tänzerinnen und Tänzer gegebenenfalls mit Künstlernamen.
§ 3.6 Sobald beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) einen Auftrag schriftlich bestätigt haben (per E-Mail, Brief oder SMS) ist der Auftrag verbindlich.
§ 3.7. Bei notwendigen Abweichungen bei der Umsetzung der Buchung (z.B. krankheitsbedingter Ersatz eines Künstlers, Verschiebung der Auftrittszeit oder Änderung des Fahrzeugs) behällt sich die Agentur das Recht vor einen Ersatzkünstler einzusetzen. Alle anderen Auftragsbedingungen bleiben dadurch unberührt.
§ 3.8 Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 3 Wochen vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird. Eine bereits bezahlte Anzahlung wird dennoch nicht erstattet, da sie den Vermittlungsaufwand abbildet.
§ 3.9 Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung mit weniger als 3 Wochen Vorlauf vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden.
30% Stornogebühr bis 3 Wochen vor dem Auftrittsdatum.
50% Stornogebühr bis 2 Woche vor dem Auftrittsdatum.
100% Stornogebühr unter 24 Stunden vor dem Auftritt ist eine Stornierung nur unter Zahlung der vollen Gage zzgl. MwSt. möglich. Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden.
Eine Erstattung der Anzahlung ist bei Stornierung seitens des Kunden leider nicht möglich wird aber in den Stornogebühren enthalten.
§ 4.1 Die von der Agentur vermittelten Tänzerinnen und Tänzer erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
§ 4.2 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Tänzerinnen und Tänzern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter ausreichend beheizt) zur Verfügung zu stellen.
§ 4.3 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Tänzerinnen und Tänzer während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.
§ 4.4 Ist es dem Auftraggeber / Veranstalter nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist die Agentur berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson / Firma dafür zu beauftragen.
§ 5.1 Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Tänzer/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.
§ 5.2 Die Bezahlung erfolgt in einer von 3 verschiedenen Varianten:
(a) Eine Anzahlung per Überweisung, verbunden mit der Restzahlung in bar vor Ort. In diesem Fall ist der Künstler für die Abrechnung und Versteuerung des Restbetrags selbst verantwortlich.
(b) per Vorkasse an die Agentur. In diesem Fall wird dem Kunden eine Gesamtrechnung der Agentur (inkl. 19% Mwst) gesendet.
(c) durch eine Barzahlung des Gesamtbetrags vor Ort.
Welche Zahlvariante zu erfolgen hat liegt im Ermessen der Agentur.
§ 5.3. Der Kunde ist verantwortlich dafür sich einen eventuell bar gezahlten Barbetrag quittieren zu lassen. Die Nachweispflicht über die Barzahlung liegt allein beim Kunden.
§ 5.4. Die Agentur ist ausschließlich verantwortlich für die Versteuerung der verdienten Vermittlungsprovision, die in der Regel per Anzahlung von dem Kunden an die Agentur überwiesen wird. Für die Rechnungslegung des wie in (a) vorgesehenden vor Ort in bar kassierten Restbetrags ist ausschließlich der vermittelte Künstler verantwortlich. Wenn keine Anzahlung erfolgte, ist der Künstler verantwortlich für die Versteuerung des Gesamtbetrags. Die Agentur wird dann eine Provisionsrechnung an den Künstler in Höhe der verdienten Vermittlungsprovision bezahlen.
§ 5.5 Sollte die Vermittlung der Dienstleistung oder die Dienstleistung selbst nicht bezahlt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
§ 5.6 Absprachen bezüglich der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw. sind ausschließlich mit der Agentur und nicht mit dem Künstler/in zu klären.
§6.1. Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Shows und Darbietungen der Tänzerinnen und Tänzer einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.
§7.1. Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters und sind auch von diesem zu entrichten, da die Agentur nur als Vermittler fungiert.
§ 8.1 Fotos dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden, es sei denn es ist mit dem Künstler/in und der Agentur anders vereinbart (schriftlich).
§ 8.2 Aufzeichnungen die durch uns genehmigt von unseren Tänzerinnen und Tänzern während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
§ 8.3 Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§ 9.1 Bei Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.
§ 9.2 Für jegliche materielle. Personelle oder finanzielle Schäden welche zwischen Auftraggeber und Künstler entstehen, haftet die Agentur nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.
§ 10.1. Wenn nicht anderweitig und schriftlich von der Agentur zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokument, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell. Zuwiderhandlungen haben rechtliche Konsequenzen.
§ 11.1. Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
§ 12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.